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Budget für Ausbildung

Menschen mit Behinderungen eine Ausbildung ermöglichen

Menschen mit Behinderungen haben es oft schwer, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Eine Möglichkeit ist, über das Budget für Arbeit eine passende sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden. Seit dem Jahr 2020 besteht außerdem die Möglichkeit, ein Budget für Ausbildung zu nutzen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, klärt unser VdK-Tipp.

Ein junger auszubildender Koch steht in einer Restaurantküche hinter einem großen Kochtopf und hält einen Löffel zum Kosten vor sich.
Menschen mit Behinderung eine Ausbildung ermöglichen. © Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de

Qualifizierung ist das A und O auf dem Arbeitsmarkt, und gerade Menschen mit Behinderung müssen erfahrungsgemäß stärker mit ihrer Kompetenz überzeugen als sonstige Bewerberinnen und Bewerber. Da kann es sinnvoll sein, vor der Jobsuche eine Ausbildung zu beginnen. Das wird mit dem Budget für Ausbildung gefördert, sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist.

Das Budget für Ausbildung hat viele Vorteile: Zum einen unterstützt die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Zusätzlich steht dem Auszubildenden während der Förderung Ausbildungsgeld zu. Und durch das Ausbildungsverhältnis ist man automatisch sozialversichert. Auch die erforderlichen Fahrkosten werden übernommen.

Doch nicht nur die Menschen mit Behinderung, auch der Betrieb profitiert von diesem Angebot. Denn er bekommt die Ausbildungsvergütung inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erstattet. Es werden auch die Kosten für eine behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule übernommen.

Voraussetzungen

  1. Der oder die Antragstellende hat eine Behinderung. Dadurch sind die Aussichten, am Arbeitsleben (wieder) teilzuhaben, wesentlich gemindert – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern auf lange Sicht. Das gilt übrigens auch für Personen, denen eine Behinderung droht, die zu den gleichen beruflichen Folgen führen könnte.
  2. Der oder die Antragstellende ist nicht (oder noch nicht) in der Lage, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein; es besteht Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
  3. Gefördert wird nur eine berufliche Erstausbildung. Vorliegen muss einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder für eine Fachpraktikerausbildung.

Ablauf

Das Team „Berufliche Rehabilitation und Teilhabe“ bei der zuständigen Agentur für Arbeit ist die erste Anlaufstelle. Im persönlichen Gespräch wird gemeinsam geklärt, ob das Budget für Ausbildung grundsätzlich in Frage kommt.

Abschließend prüft die Beraterin beziehungsweise der Berater, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen, die Ausbildungsvergütung angemessen ist. Dann erst wird entschieden.

Übrigens:
Sollte die Ausbildung die Erwartungen nicht erfüllen, kann man jederzeit in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder zu einem anderen Leistungsanbieter wechseln. Gegebenenfalls werden dann die Zeiten des Budgets für Ausbildung auf die Dauer des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereichs angerechnet.